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C.O.P Messe & Display GmbH

 

Schmellerstraße 11

D-80337 München 

Tel.: + 49 (89) 78 79 79 -160

Fax: + 49 (89) 78 79 79 -181

Geschäftsführung: Stephan Fürst, Marc Walde

Gerichtsstand: Amtsgericht München

Handelsregister: HRB 132576

Umsatzsteuer-ID: DE 813028206

 

AGB

Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der C.O.P. Messe & Display GmbH (Auftragnehmer) 
Stand: Juni 2018

1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen sind gültig für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen jeder Art, die von C.O.P Messe & Display GmbH gegenüber Ihrem Auftraggeber erbracht werden. Abweichenden Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden bzw. Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern nicht anders lautende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden. In diesem Fall gelten die getroffenen Vereinbarungen nur für den Einzelfall, nicht jedoch für frühere bzw. künftige Lieferungen und Leistungen. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch C.O.P Messe & Display GmbH wirksam. Diese Geschäftsbedingungen sind ebenso für künftige Aufträge gültig, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Angebot und Auftrag

Die von C.O.P Messe & Display GmbH erstellten Angebote und Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend und nur in schriftlicher Form gültig. Sie beziehen sich auf den Stand der Planung zum Angebotszeitpunkt. Unsere Angebote werden nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm, bzw. von der jeweiligen zuständigen und dazu bevollmächtigten Person zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet. Für die Richtigkeit dieser Unterlagen haftet die C.O.P Messe & Display GmbH nicht. Entwürfe, Renderings, Skizzen, Fertigungs-; Standplanungs- und Montageunterlagen bleiben Eigentum der C.O.P Messe & Display GmbH. Änderungen dieser Unterlagen dürfen nur in Abstimmung mit dem Auftragnehmer vorgenommen werden. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an C.O.P Messe & Display GmbH zurückzugeben. Für den Fall, dass der Auftraggeber Unterlagen des Auftragnehmers ohne dessen Zustimmung vervielfältigt oder dritten Personen zugänglich macht, ist C.O.P Messe & Display GmbH berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 40% der Auftragssumme zu verlangen. Wünscht der Auftraggeber über den Zeitpunkt der Auftrags-Bestätigung hinaus Änderungen an Leistung und Lieferung, so wird C.O.P Messe und Display GmbH dem nach Möglichkeit nachkommen. Durch die Änderung entstehenden Kosten werden zusätzlich zu der vereinbarten Auftragssumme vom Auftraggeber übernommen. C.O.P Messe & Display GmbH ist berechtigt, für alle in dem Vertrag anfallenden Leistungen Subauftragsnehmer einzusetzen, was jedoch die Haftung von C.O.P Messe & Display GmbH gegenüber dem Auftraggeber nicht beeinflusst. Für eine Annahmeerklärung behalten wir uns eine Frist von 2 Wochen nach Eingang des in schriftlicher bzw. fernschriftlicher Form erteilten Auftrages durch den Auftraggeber vor.

 

3. Preise

Zu den angebotenen Preisen wird, sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, die zum Zeitpunkt der Zahlung gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Unsere Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung nicht ein, sofern nichts Anderweitiges schriftlich vereinbart wurde. Bei Messen und Events sind grundsätzlich alle direkt an den Veranstalter zu bezahlenden Kosten wie Standmiete, Wasser- und Elektroanschluss sowie deren Verbrauch, GEMA- und GÜFA-Gebühren, Abhängepunkte und alle sonstigen messeseitigen Anschlußkosten in dem Angebotspreis nicht enthalten. Zur Durchführung des Auftrages durch C.O.P Messe & Display GmbH notwendige Auf- und Abbau-, Be- und Entladehilfen (z.B. Hebebühnen, Stapler), Entsorgungskosten sowie sonstige Gebühren aller Art von Speditionen, Zoll-Behörden, Abfertigungs-Organen usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden auch direkt von Ihm bezahlt, sofern nichts Anderweitiges vereinbart wird. 

 

4. Lieferung und Leistung

Lieferungen und Leistungen erfolgen grundsätzlich ab Lager Taufkirchen bei München. Sie sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich von C.O.P Messe & Display GmbH bestätigt worden sind. Eine richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Der Versandt erfolgt mit einem dazu geeigneten Transportmittel- und Unternehmen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen und ist auch von Ihm zu bezahlen. Der Auftraggeber trägt grundsätzlich das Versendungsrisiko. Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsabschluß wesentliche Änderungen der Ausführung bzw. Leistung von C.O.P Messe & Display GmbH und wird dadurch ein Einhalten der Lieferzeit unmöglich, verlieren vereinbarte Liefertermine ihre Verbindlichkeit. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgerecht vornimmt, oder vereinbarte Abschlagszahlungen nicht fristgerecht leistet. In letzterem Fall verlängert sich die Lieferzeit entsprechend zum Rückstand des Bestellers. Verzugsstrafen und Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und von Ereignissen, die der C.O.P Messe & Display GmbH die Lieferung erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen), hat C.O.P Messe & Display GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Lieferungen und Leistungen die Möglichkeit diese um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

5. Ausführung, Abnahme und Übernahme

Für die Art und Qualität der Ausführung des Vertragsgegenstandes ist der von beiden Parteien mit Unterschrift und Datum gekennzeichnete Prototyp, Zeichnung, Plan, Entwurf oder Foto maßgebend. Auch eine fern übertragene Einwilligung ist verbindlich. Die Ausführung untergeordneter Detaillösungen bleibt der freien Gestaltung von C.O.P Messe & Display GmbH überlassen, soweit berechtigte Belange des Kunden hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Technisch erforderliche Änderungen bleiben C.O.P Messe & Display GmbH vorbehalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Die Abnahme von Messeständen oder Eventausstattungen erfolgt grundsätzlich spätestens 10 Stunden vor Messebeginn und ist seitens des Auftraggebers schriftlich zu bestätigen. Erscheint der Auftraggeber bzw. ein von Ihm Bevollmächtigter zum Abnahmetermin nicht, so gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung ganz oder teilweise in Benutzung nimmt. Verzögert sich der Beginn oder die Fertigstellung der Arbeiten aus Gründen, die nicht von C.O.P Messe & Display GmbH zu vertreten sind, so ist C.O.P Messe & Display GmbH berechtigt, den durch die Verzögerung eintretenden Mehraufwand gesondert zu berechnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei Messe-Ständen oder Events seitens des Veranstalters eine vorgegebene Aufbauzeit von 3 Tagen nicht gewährleistet ist, etwa weil die erforderliche Ausstellungsfläche bzw. Örtlichkeit nicht rechtzeitig geräumt ist.

 

6. Miete von Ausstellungsgegenständen etc.

Sind Mietgegenstände Teil des Vertragsgegenstandes, verpflichtet sich der Auftraggeber diese ausschließlich für seine eigene gewerbliche Zwecke zu benutzen, sowie diese schonend und sorgfältig zu behandeln. Der Auftraggeber darf die Produkte nicht verändern und keinerlei Reparaturversuche oder Manipulationen daran vornehmen, es sei denn, dies wird ihm ausdrücklich von C.O.P Messe & Display GmbH gestattet. Mietgegenstände dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von C.O.P Messe & Display GmbH nicht an einen anderen Ort verbracht, untervermietet oder an Dritte überlassen werden. Im Falle einer Pfändung oder einer Geltendmachung von Rechten durch Dritte am Vertragsgegenstand hat der Auftraggeber C.O.P Messe & Display GmbH unverzüglich davon zu unterrichten und alle den Vorgang betreffenden Unterlagen an C.O.P Messe & Display GmbH zu übergeben.

 

7. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind bei Messeständen 30% der Auftragssumme nach Auftragserteilung fällig,  weitere 30% eine Woche vor Standübergabe, und der Restbetrag nach Standübergabe bzw. Rechnungseingang ohne Abzug rein netto. Sollte vor Lieferung bzw. Standübergabe die Zahlung der ersten Rate nicht feststellbar sein, ist C.O.P Messe & Display GmbH berechtigt ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn C.O.P Messe & Display GmbH über den Betrag verfügen kann, im Falle eines Schecks wenn dieser auf dem Konto gutgeschrieben ist. Schecks gelten nicht als Barzahlung und werden nur unter Vorbehalt angenommen. Eine Aufrechnung kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder titulierten Forderungen erklären. C.O.P Messe & Display GmbH ist jedoch nicht verpflichtet einen Wechsel anzunehmen und geschieht nur unter Vorbehalt. Bei Annahme von Wechseln bleibt die Fälligkeit der Forderung unberührt, sodass sich der Auftraggeber gegenüber dem Forderungsanspruch nicht auf Stundung bis zur Fälligkeit des Wechsels berufen kann. 

Berechtigte Gewährsleistungsansprüche bedingen keinen Aufschub der Zahlung, auch im Falle einer Mängelrüge bleibt die fristgerechte Zahlungsfrist des Auftraggebers bestehen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommen, ohne dass der Auftraggeber nochmals in Verzug gesetzt werden muss, vom Fälligkeitstag ab Verzugszinsen in Anrechnung. C.O.P Messe & Display GmbH kann dann einen Mindestverzug-Schaden in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend machen. Sollten C.O.P Messe & Display GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere eine Scheck nicht einlöst oder eine Zahlung einstellt, oder wenn C.O.P Messe & Display GmbH andere Umstände bekannt werden welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist C.O.P Messe & Display GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall ist C.O.P Messe & Display GmbH berechtigt Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

8. Schutzrechte und Vertraulichkeit

Design, Entwürfe, Planungs- und Zeichnungsunterlagen sind geistiges Eigentum von C.O.P Messe & Display GmbH und unterliegen dem Copyright und dürfen nur durch schriftliche Zustimmung vom Auftragnehmer an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Planungs- und Entwurfszeichnungen von C.O.P Messe & Display GmbH einmal zu nutzen bzw. zu verwerten. Nutzt der Auftraggeber ein von C.O.P Messe & Display GmbH entworfenes Display oder Messestand mehrfach und wird der Auftragnehmer nicht für deren weitere Durchführung vom Besteller damit beauftragt, so überträgt C.O.P Messe & Display GmbH weitere Nutzungsrechte nur gegen eine weitere Vergütung. Dies ist jeweils gesondert zu vereinbaren. Werden durch C.O.P Messe & Display GmbH Gegenstände nach kundeneigenen Zeichnungen, Mustern oder Modellen gefertigt, übernimmt der Auftraggeber C.O.P Messe & Display GmbH gegenüber die Gewähr, dass durch Herstellung und Lieferung der Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht berührt werden. Der Auftraggeber stellt C.O.P Messe & Display GmbH im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei. Beide Vertragspartner verpflichten sich, von der jeweils anderen Partei erhaltene vertrauliche, technische und geschäftliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsgegenstandes zu verwenden. Dies gilt auch nach Beendigung des Auftrages.

 

9. Gewährleistung und Haftung

Für Schäden seitens C.O.P Messe & Display GmbH, deren Angestellten und Erfüllungsgehilfen haftet C.O.P Messe & Display GmbH nur, sofern sie auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder auf der Verletzung von Kardinalpflichten beruhen und beschränken sich nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. C.O.P Messe & Display GmbH leistet Mängelfreiheit seiner Leistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Eine unvollständige oder unrichtige Lieferung, sowie offensichtliche Mängel sind C.O.P Messe & Display GmbH unverzüglich anzuzeigen. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. C.O.P Messe & Display GmbH bleibt eine Ersatzlieferung vorbehalten. Ist vorgesehen, dass der Auftraggeber den Vertragsgegenstand erwirbt, kann dieser im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Ansprüche auf entgangenen Gewinn sowie auf sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden. Eventuelle Produkt-haftungsansprüche bleiben unberührt.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Die C.O.P Messe & Display GmbH erbrachten Leistungen und gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von C.O.P Messe & Display GmbH. Für den Fall dass der Auftraggeber die Liefergegenstände weiterveräußert, tritt er bereits jetzt seine Forderungen aus dem Verkauf an C.O.P Messe & Display GmbH ab. C.O.P Messe & Display GmbH nimmt diese Abtretung an. Sind die von C.O.P Messe & Display GmbH gelieferten Gegenstände von Zwangsvollstreckungen oder sonstigen Beschlagnahmen betroffen, verpflichtet sich der Auftraggeber  C.O.P Messe & Display GmbH unverzüglich davon zu unterrichten. Wird Ware in ein Land geliefert oder installiert, in dem der vorstehende Eigentumsvorbehalt nicht in ganzem Umfang wirksam ist, verpflichtet sich der Auftraggeber C.O.P Messe & Display GmbH eine gleichwertige Sicherheit zu verschaffen.

 

11. Gefahrenübergang

Sowohl die Preisgefahr als auch die Gefahr des Unterganges des Werkes geht auf den Auftraggeber über, wenn C.O.P Messe & Display GmbH die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat. Verzögert sich auf Wunsch des Auftraggebers die Lieferung, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

 

12. Sonstiges

Der Auftraggeber kann seine Rechte aus dem mit C.O.P Messe & Display GmbH abgeschlossenen Vertrag nur mit Zustimmung von C.O.P Messe & Display GmbH abtreten. Für diese Geschäfts-Bedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen C.O.P Messe & Display GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Deutschen Bundesrepublik. Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, München. C.O.P Messe & Display GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber an seinem Firmensitz zu verklagen. Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall wird sie durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingungen möglichst nahe kommt.

 

13. Datenschutz

Bei der Nutzung oder Anfrage unserer Dienste werden Sie eventuell um die Angabe persönlicher Daten gebeten. Die Beantwortung dieser Fragen ist freiwillig. Wenn Sie uns nicht von sich aus freiwillig personenbezogene Daten zur Verfügung stellen (z.B. im Kontaktformular), bleiben Sie bei der Nutzung unserer Homepage anonym.
Ihre persönlichen Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
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Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig, daher werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten selbstverständlich streng vertraulich behandeln. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung geben wir keine persönlichen Daten weiter, es sei denn, dass wir rechtlich dazu verpflichtet sind. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass es bei der Übermittlung von Daten im Internet immer dazu kommen kann, dass Dritte unrechtmäßig Ihre Daten abgreifen oder verfälschen.

 

C.O.P Messe & Display GmbH

Schmellerstraße 11 80337 München

HRB  München 132576

UST.-IdNr: DE 813028206

Geschäftsführer: Stephan Fürst, Marc Walde 

 

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